Das Parkha der Geburt wird anhand des Lebensjahres der Mutter zur Zeit der Geburt berechnet.
Eine Besonderheit, die hier Beachtung findet, ist die Berechnung der Lebensjahre:
Mit dem Tag der Geburt beginnt das 1. Lebensjahr. Das 2. Lebensjahr beginnt mit dem 11. tibetischen Monat.